Auch bei kleineren Gewerbetreibenden oder Freiberuflern erstellen wir fachkundig die Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Hierfür werden in der Regel auch die Aufzeichnungen innerhalb der DATEV Buchführung erstellt. Diese dient dann als Grundlage für die Erstellung der
- Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR)