Wir bieten Ihnen zuverlässige und schnelle Abwicklung der Testamentsvollstreckung, ebenso wie die dazugehörige Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
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Lohnbuchhaltung
Hier wird unser Personal regelmäßig geschult, sodass Änderungen im Bereich Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sofort umgesetzt werden können.
Die monatliche Lohnbuchhaltung wird von uns elektronisch erledigt und erfolgt im Wege des Postversands direkt von der DATEV an Ihren Firmensitz, sodass Sie sofort alle erforderlichen Unterlagen im Haus haben. Die Zahlungen der Beiträge an die Krankenkassen richten wir Ihnen auf Wunsch per Lastschriftverfahren ein. Die Zahlung der Löhne kann kostengünstig über die Datenübermittlung an die Banken erfolgen.
Sanierung und Insolvenzverwaltung
Durch die Zusatzqualifikation „Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ ist Frau Schütze auch in der Lage hier Hilfestellungen zu geben. Durch das neue ESUG können demnächst im Rahmen der Eigenverwaltung auch Sachwalter bestimmt werden.
- betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans (Sanierung) der übertragenden Sanierung, der Liquidation
- Verbraucherinsolvenzantrag
- u.s.w.
Unternehmensbewertung
Durch eine sehr intensive, fast fünfjährige Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen eines „Wirtschaftsprüfer-Lehrgang“ kann die Kanzleiinhaberin auch Unternehmensbewertungen vornehmen.
Erstellen von Businessplänen zur Erlangung von KFW-Fördermitteln
Wir sind in der Datenbank des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW erfasst. Das heißt, dass Zuschüsse bei der Gründungsberatung seitens des Landes NRW gewährt werden.
- Businessplan
- Rentabilitäts- und Liquiditätsplan
Beratung bei Existenzgründung
Wir helfen Ihnen bei der Existenzgründung.
- Lieferung und Aufbereitung von Informationen zurGründungsentscheidung
- Überprüfung des Konzeptes des Auftraggebers
- Erstellung eines detaillierten Geschäftsplanes mit Finanzierungs-, Umsatz- und Ertragsprognose
Erbschaftssteuer- und schenkungssteuerrechtliche Beratung
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
betriebswirtschaftliche Beratung
Es finden im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung regelmäßig Hinweise statt, die z.B auf Fehlentscheidungen oder Preispolitik hinweisen. Aber auch unterjährig wird auf Auffälligkeiten hingewiesen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Soll-/Ist-Planung vorzunehmen um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung gibt es sehr viele Möglichkeiten, bei denen der Steuerberater mitwirken kann. Sprechen Sie uns an.