Eswird das neue SanInsFoG und das StaRUG beachtet. Es kann ein Restruktierungsplan erstellt werden, der die Gläubiger nach entsprechenden Gruppen aufteilt.
Eswird das neue SanInsFoG und das StaRUG beachtet. Es kann ein Restruktierungsplan erstellt werden, der die Gläubiger nach entsprechenden Gruppen aufteilt.